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Anwaltskanzlei Peter Dratwa
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Nebenkostenabrechnungen im Mietverhältnis

In Abrechnungen über Nebenkosten bei der Miete (im Bürgerlichen Gesetzbuch werden "Nebenkosten" als "Betriebskosten" bezeichnet) finden sich zumeist zahlreiche rechtlich relevante Fehler - mit der Folge, dass vom Vermieter entsprechend gestellte Nachforderungsansprüche an den Mieter gekürzt oder entfallen und im besten Falle im Ergebnis sogar Rückforderungsansprüche des Mieters an den Vermieter, Guthaben des Mieters, bestehen - nicht selten in vierstelliger Höhe.
Nebenkostenabrechnungen sollten daher einer besonderen anwaltlichen Prüfung unterzogen werden.


Diese befasst sich mit folgenden Problemstellungen:



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