Nebenkostenabrechnungen im Mietverhältnis
In Abrechnungen über Nebenkosten bei der Miete (im Bürgerlichen Gesetzbuch werden "Nebenkosten" als "Betriebskosten" bezeichnet) finden sich zumeist zahlreiche rechtlich relevante Fehler - mit der Folge, dass vom Vermieter entsprechend gestellte Nachforderungsansprüche an den Mieter gekürzt oder entfallen und im besten Falle im Ergebnis sogar Rückforderungsansprüche des Mieters an den Vermieter, Guthaben des Mieters, bestehen - nicht selten in vierstelliger Höhe.
Nebenkostenabrechnungen sollten daher einer besonderen anwaltlichen Prüfung unterzogen werden.
Diese befasst sich mit folgenden Problemstellungen:
- der korrekten Setzung und Einhaltung von etwaigen Abrechnungsfristen des Vermieters und Einwendungs(ausschluss)fristen des Mieters,
- der formellen und materiellen Unwirksamkeit von Abrechnungspositionen (wie etwa „Aufzug“, „Abwasser“, „Treppenhausreinigung“, „Außenreinigung“ etc.) und der Betriebskostenabrechnung im Gesamten mit entsprechenden Rechtsauswirkungen z.B. bezüglich der Fälligkeit von Nachforderungen des Vermieters und der Bedeutsamkeit von Einwendungsausschlussfristen; mögliche Aufrechnung mit Forderungen aus Mietzins oder Betriebskostenvorauszahlung,
- der formellen und materiellen Unwirksamkeit von Umlageschlüsseln (auch Verteilerschlüssel genannt), hierbei geht es z.B. um die Prüfung des Flächenmaßstabs (angesetzte Wohnraumfläche des Mieters zu Gesamtfläche) oder der Umlage nach individuellem Verbrauch; Prüfung der Änderung von Umlageschlüsseln vonseiten des Vermieters
- der korrekten Setzung des Abrechnungszeitraums,
- der Verjährung von Nachforderungen des Vermieters,
- der Durchsetzung von Rückforderungen des Mieters (auch „Guthaben“ genannt), v.a. im Falle der Unwirksamkeit von Abrechnungspositionen,
- der Übertragung von Instandhaltungs- und Instandsetzungspflichten auf den Mieter, Differenzierung zu sog. „Schönheitsreparaturen“; Kleinreparaturklauseln,
- der Richtigkeit der Heizkostenabrechnung, die in der Betriebskostenabrechnung enthalten ist; insbesondere korrekte Anwendung der sog. Heizkostenverordnung (HeizKV) und der hier vorgeschriebenen Umlageschlüssel
Unsere Leistungen