Reiseveranstalter bieten bei Reisen in die Türkei interessante Tagesausflüge in der Umgebung an, die vielfach organisierte Besuche bei Goldschmieden oder Juwelieren beinhalten.
Dort werden Sie häufig unter Anwendung von raffinierten Verkaufstaktiken zum Kauf von überteuerten Schmuck verleitet.
Nach der Rückreise erweist sich der Schmuck aus der Türkei, den Sie bei der Einreise in Deutschland auch noch unter Vorlage des Kaufbelegs verzollen müssen, vom Preis her völlig überzogen und Sie möchten vom Kaufvertrag zurücktreten oder zumindest einen Preisnachlass erzielen, was vom Händler in der Türkei regelmäßig abgelehnt wird.
Was die meisten nicht wissen: Ihnen steht unter Umständen ein Widerrufsrecht zu, über das Sie mit Sicherheit vom Schmuckhändler nicht aufgeklärt wurden.
Bei Ausübung des Widerrufsrechts muss Ihnen der Händler den Kaufpreis erstatten und Sie im Gegenzug die Ware zurückgeben.
Kommt der Händler dem nicht nach, können Sie auch in Deutschland – ich habe schon mehrere Prozesse in Deutschland erfolgreich durchgeführt – klagen.
Lassen Sie sich insofern vo mir beraten.